Rundmail (20.03.) - Erweiterte Notbetreuung

21. 03. 2020

Sehr geehrte Eltern,

 

es gibt neue Mitteilungen vom Schulministerium, die die Notbetreuung an den Schulen betreffen und diese erweitern:

 

  • Ab dem 23. März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben dann alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Unten angehängt ist eine Übersicht über Berufe, die zur kritischen Infrastruktur gehören.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Rufen Sie bitte am Montag, den 23.03., zwischen 7.45 Uhr und 14 Uhr im Büro des Hauptstandortes (0234/87498) an, wenn Sie zu dem genannten Elternkreis gehören und auf die Notbetreuung angewiesen sind.

  • Außerdem wird die bestehende Regelung zeitlich erweitert und zwar für die Zeit ab dem 23.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags zur Verfügung. Diese Regelung umfasst auch die Osterferien mit Ausnahme der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag.

 

Ich möchte mit dem Hinweis auf die Erweiterung der Notbetreuung jedoch auf unser aller Pflicht hinweisen, die Ansteckungen mit dem Corona-Virus zu vermeiden bzw. zu verlangsamen. Eine vergrößerte Infektionsgefahr durch mehr Kinder, Lehrerinnen und Erzieherinnen in der Schule ist bei der Aufgabe natürlich kontraproduktiv. Wählen Sie die Option der Notbetreuung also bitte nur, wenn Sie keine andere Möglichkeit sehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

   Silvio Kochman