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Hinweise zu Corona

Update 3.8.2022

Hier können Sie sich im Schreiben der neuen Bildungsministerin Frau Fehler über die aktuellen Corona-Maßnahmen informieren:

Anschreiben Fr. Feller 3.8.2022

 

 

UPDATE:

Neu ab dem 4.4.22

 

Nachfolgend sind die Änderungen zur Maskenpflicht und zum Testen für die kommende Zeit zusammengefasst: Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass

• ab Montag, 04. April 2022, die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule endet.

• in der letzten Woche vor den Osterferien (04. April bis 08. April) alle Kinder sowie alle an Schule tätigen Personen freiwillig eine Maske tragen können.

• bis zum letzten Tag vor den Osterferien (08. April) die schulischen Testungen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

• nach den Osterferien das anlasslose Testen in Schulen nicht wieder aufgenommen wird, sofern es bis dahin keine erneuten Änderungen für Bochum gibt.

 

Aufgrund der aktuell hohen Infektionslage begrüßt das Team der HCA das weitere freiwillige Tragen der Masken in Innenräumen. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

 

Neu ab dem 2.12.21: 

Ab Donnerstag (02.12.2021) gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz - und zwar an allen Schulen des Landes. Das umfasst auch Ganztags- und Betreuungsangebote, sowie "alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann", teilte das Ministerium mit.

 

Damit gilt die Maskenpflicht fast im gesamten Schulbetrieb - lediglich auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt sie nicht - wie bislang auch schon. Die Coronabetreuungsverordnung werde entsprechend geändert.

 

Welche Regeln gelten noch? (Update)

In Kürze: AHA+L (Abstand – Hygieneregeln – Alltagsmaske - Lüften)

Alle Personen tragen im Schulgebäude weiterhin die Maske. In Außenbereichen und der Turnhalle (mittlerweile mit neuen Lüftungsgeräten ausgestattet) wird die Maske nur getragen, wenn sich längerer enger Kontakt nicht vermeiden lässt.

 

Wie funktioniert die Lolli-Testung?

Die Kinder müssen für 30 Sek. ein Wattestäbchen im Mund bewegen und der Lehrkraft abgeben.

Wir testen am Montag und Mittwoch die Jahrgänge 1 und 2.

Wir testen am Dienstag und Donnerstag die Jahrgänge 3 und 4.

Bei Klassen über 25 Kinder kommen Lollis der Mädchen und Jungen jeweils in ein eigenes Röhrchen.

Die Pool-Röhrchen werden morgens abgeholt und dann zum Labor Zotz|Klimas nach Düsseldorf geliefert. Die Schule sieht in der Regel bis spätestens 6 Uhr am nächsten Tag die Ergebnisse der Pools online.

 

Wie beweise ich Vereinen oder anderen Veranstaltern, dass mein Kind getestet ist? 

In NRW gelten alle Kinder bis zum 16. Lebensjahr als regelmäßig getestet. Sie benötigen dementsprechend keinen Schülerausweis und keine Testbescheinigung für einen Nachweis, da alle Kinder schulpflichtig sind.

 

Wann nutzt die Schule Selbsttests? Neu ab 26.01.22

Die Selbsttests unter Aufsicht (Schnelltest für die Nase) nutzt die Schule seit dem 26.01.22 immer nach positiven Pools und in Einzelfällen, wenn z.B. die Pool-Ergebnisse durch das Labor nicht rechtzeitig übermittelt wurden oder ein Kind am Testtag gefehlt hat oder der Schule ein Verdachtsfall gemeldet wird.

 

Was passiert bei einem positiven Pool?

Die Klasse wird schnellstmöglich per schoolfox (oder vereinzelt per Anruf) kontaktiert.

  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
    Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.

 

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.

 

  • Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

 

Wer meldet wem was?

Die Schule meldet den positiven Pool dem Pandemiestab Bochum, welcher wiederum Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnimmt. Die Eltern müssen vorerst keinen Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen.

 

Wer geht in Quarantäne?

„Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.“ (Auszug vom Schulministerium)

 

Wie verlassen Kinder die Quarantäne?

  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern. Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

 

Mein Kind hatte Corona. Was muss ich noch tun?

Hatte Ihr Kind Corona, so zeigen Sie bitte unbedingt die Genesenenbescheinigung bei der Klassenleitung vor. Dort steht in der Regel ein fettgedrucktes Datum drauf, an welchem der Befund festgestellt wurde. Von diesem Datum aus nehmen die Kinder dann vier Wochen nicht an unseren Lolli-Tests teil.

 

 

Danke für Ihre Mitarbeit und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Silvio Kochman

(Coronabeauftragter)

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